Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern, liebe Schüler,

in unserer Jahrgangsstufe EF ist ein weiterer Fall von  Windpocken-Erkrankung aufgetreten. Durch Geschwisterkinder sind auch die Jahrgangsstufen 6 und 8 betroffen. Wir informieren  alle Eltern und Schüler, da auch  Ansteckungsgefahr durch die Nutzung des Busses gegeben war. Die Windpocken fallen unter die meldepflichtigen Krankheiten gemäß der Seuchen-Verordnung. Gemäß Anweisung des Gesundheitsamts ist eine Impfpasskontrolle zwingend erforderlich. Wir bitten Sie, diese durchzuführen und uns auf dem Abschnitt am Ende dieses Schreibens den Status / Impfstatus Ihres Kindes durch Ihre Unterschrift zu bestätigen: 

Ihr Kind  als Kontaktperson

  • hat Windpocken früher bereits durchgemacht = kein Ausschluss aus der Schule
  • ist vor 2004 geboren und in Deutschland aufgewachsen = kein Ausschluss von der Schule
    dringende Impfempfehlung!

Ihr Kind hatte noch keine Windpocken – Impfpasskontrolle erforderlich

  • 2 x gegen Windpocken geimpft = kein Ausschluss aus der Schule
  • 1 x gegen Windpocken geimpft = solange kein Kontakt zu Schwangeren oder immunsupprimierten Personen besteht, können die Kinder in die Schule  kommen. Hier wird allerdings dringend empfohlen, die zweite Impfung gegen Windpocken zeitnah nachzuholen. 
  • keine Impfung gegen Windpocken = Ausschluss aus der Schule für 16 Tage. Diese 16 Tage werden in  diesem Fall ab dem 14.12.18 gezählt. Das bedeutet ein Ausschluss bis zum Beginn der Weihnachtsferien. 

Folgende Impfstoffe können im Impfausweis aufgeführt sein:

  • Priorix Tetra
  • Pro Quad
  • Varilrix
  • Varivax

Dies sind die gängigen Impfstoffe gegen die Windpocken.

Wir bitten um Kontrolle und Bestätigung auf dem entsprechenden Abschnitt des Elternbriefs.

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Ihr Kind darf erst nach Abgabe dieses Abschnitts wieder am Unterricht teilnehmen!

Mit freundlichen Grüßen

M. Sina, OStD

Schulleiter