Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ministerieller Weisung zufolge endet der Unterricht an Weiberfastnacht, dem 7. Februar,

nach der 6. Stunde. Unsere Schülervertretung hat für diesen Tag eine Karnevalsveranstaltung geplant.

Der Organisationsplan sieht folgendermaßen aus:

Klassen 5 und 6:

sie feiern – wie gewohnt – im Zahnrad. Die erste Stunde findet beim Fachlehrer statt. Er bringt die SuS am Ende der 1. Stunde ins Zahnrad. Die Klassenlehrer-Tandems führen dort Aufsicht. Die Veranstaltung endet hier um 12.30 Uhr, anschließend wird aufgeräumt.

Klassen 7 - 9 und Stufen 10 – 13:

auf Grund der Versammlungsstättenverordnung ist es leider nicht möglich für alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig die Karnevalsveranstaltung in der Mensa zu organisieren. Deshalb werden zwei Veranstaltungen bei gleichem Programm durchgeführt:

  • Klassen 7 – 9:

die Karnevalsveranstaltung findet von 9.00 – 10.30 Uhr statt. Die Fachlehrer/innen der 2. Stunde begleiten ihre Lerngruppen in die Mensa. In der 1. und 2. Stunde sowie nach Ende der Veranstaltung findet Unterricht nach Plan bis 13.10 Uhr statt. Selbstverständlich können Klassen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auch klassenintern Karneval feiern oder etwa Frühstücke organisieren.

  • Stufen 10 – 13

von der 1. – 4. Stunde findet Unterricht nach Plan statt. Selbstverständlich kann auch hier der Unterricht nach Plan im Einvernehmen karnevalistisch gestaltet werden. Die Veranstaltung findet für diese Jahrgänge von 11.00 bis 12.30 Uhr statt, Der Kurslehrer der 4. Stunde begleitet seine Schüler in die Mensa. Am Ende der Veranstaltung wird aufgeräumt. Die Rückmeldung bei den Kurslehrern der Oberstufe findet um 12.50 statt. Herr Backherms wird einen Raumplan für die Abmeldung mitteilen.

Bereits in der Vergangenheit hat sich unsere Schülervertretung intensiv Gedanken gemacht, um Fälle von Alkoholmissbrauch, die an einem solchen Tag leider immer wieder zu beobachten waren, zu unterbinden. Sie, sehr geehrte Eltern, bitte ich auch in diesem Jahr wieder um Ihre Unterstützung und Mithilfe, um unseren Konferenzbeschluss der 1. Schulkonferenz 2009 umzusetzen. Gern fasse ich an dieser Stelle unsere bewährten Vereinbarungen nochmals zusammen:

  1. Unsere Karnevalsveranstaltung ist eine Unterrichtsveranstaltung, d. h., es gibt keine Sonderregelung. Alkoholische Getränke sind tabu.
  2. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder keine alkoholischen Getränke mit in die Schule bringen und achten Sie auch darauf, dass Ihre Kinder vor dem Schulbesuch keinen Alkohol konsumiert haben.
  3. Alkoholisierte Schülerinnen und Schüler werden unmittelbar dem Sekretariat gemeldet. Sie als Eltern sind verpflichtet, falls Ihre Kinder Alkohol konsumiert haben, diese unverzüglich von der Schule abzuholen.
  4. Verstöße gegen das Mitbringen von alkoholischen Getränken werden eine Konferenz und Maßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz nach sich ziehen.
  5. Speziell in den Klassenpflegschaften der Sekundarstufe I wurde angeregt, auch die beiden Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) zu der Karnevalsveran­staltung einzuladen. Letzteres werde ich den Klassenleiterinnen und –leitern anheim stellen.
  6. Bitte unterstützen Sie unsere Maßnahmen, damit wir auch in Zukunft zünftig Karneval in der Schule feiern können.

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern eine gelungene Karnevalsveranstal­tung in der Schule und Ihnen, sehr geehrte Eltern, mit Ihren Kindern eine schöne, möglichst stressfreie Karnevalszeit.

Wiederbeginn des Unterrichts: Mittwoch, 13. Februar 2013, 7.45 Uhr.

Kölle Alaaf, Brauweiler Alaaf, Abtei-Gymnasium Alaaf

gez. Büttner