Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der nächsten Woche wird für die Stufen 5 bis EF der Wechselunterricht fortgesetzt. Dann werden wir auch mit der regelmäßigen Testung der Schüler*innen an zwei Tagen in der Woche beginnen.

Der Wechselunterricht beginnt in den Stufen 5 bis EF am Montag mit der Gruppe 1, am Dienstag geht die Gruppe 2 in den Präsenzunterricht usw. Die Tabelle zeigt den täglichen Wechsel der Gruppen für die nächsten zwei Wochen:

Die Schüler*innen der Stufen 5 bis EF werden in der einen Gruppe immer Montags und Mittwochs getestet und in der anderen Gruppe immer Dienstags und Donnerstags Die jeweilige Teststunde wird auch im Stundenplan in WebUntis eingetragen sein und in der Sek. I in der Regel in der ersten Stunde durchgeführt.

Da die Stufen Q1 und Q2 keinen Wechselunterricht haben, sind der Montag und der Donnerstag die beiden Testtage (in der Regel in der 3. Stunde), wobei die Stufe Q2 nur noch in der nächsten Woche Präsenzunterricht hat.

Als Testmaterial werden ab der nächsten Woche die Selbsttests der Firma Siemens verwendet. Diese Tests sind in der Anwendung sehr ähnlich wie die vor den Ferien verwendeten Tests. Ein Info-Video zur Anwendung der Tests finden Sie auf der Seite des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

Bitte beachten Sie, dass für die Schüler*innen eine Testpflicht besteht. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Hierbei handelt es sich um sog. Schnelltests, die nur durch offiziell zugelassene Teststellen durchgeführt werden dürfen. Die Durchführung eines im Handel erworbenen Selbsttests für Zuhause reicht nicht aus. Die Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Für Schüler*innen, die am Tag der Testung nicht die Schule besuchen bzw. die Teststunde verpasst haben, gelten folgende Regelungen:

Die Schüler*innen der Stufe 5 bis EF, die im Wechselmodell am Mittwoch Präsenzunterricht gehabt hätten und den Testtermin an diesem Tag verpasst haben, holen den Test am Freitag nach, indem Sie sich vor dem Unterrichtsbeginn im Sekretariat melden und den Test im Lichthof vor dem Sekretariat selbstständig durchführen.

Die Schüler*innen der Stufe Q1 und Q2, die am Montag oder Donnerstag den Testtermin verpasst haben, holen den Test an dem Tag nach, an dem sie wieder zur Schule gehen. In diesem Fall melden sich die Schüler*innen vor dem Unterricht ebenfalls im Sekretariat. Sollte der Tag der Rückkehr zur Schule ein Montag oder Donnerstag sein, ist eine Extratest nicht notwendig, da sowieso regulär im Unterricht getestet wird.

Wenn Schüler*innen die Teststunde verpasst haben sollten und später im Verlauf des Tages wieder den Unterricht besuchen, melden sie sich ebenfalls vorher im Sekretariat und führen dort den Test durch.

Wichtig: Schüler*innen, die sich der Testpflicht entziehen, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Wir begrüßen die regelmäßige Testung ausdrücklich. Auch die Lehrer*innen und das weitere schulische Personal (Sozialpädagog*innen, Sekretärinnen und Hausmeister) sind verpflichtet, sich regelmäßig zu testen. So ist es möglich, symptomfreie, aber ansteckende Personen zu finden. Bei einem positiven Test in der Schule müssen die Schüler*innen nach Hause gehen oder abgeholt werden, beim Hausarzt sollte dann so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden, um abzuklären, ob der Schnelltest korrekt war.

Bitte sorgen sie dafür, dass für den positiven Testfall eine Möglichkeit besteht, dass Ihr Kind dann nach Hause kommen kann und zum Arzt ggf. begleitet wird. Beim Vorliegen eines positiven Tests ist keine Fahrt mit dem ÖPNV möglich! Bis zur Durchführung eines PCR-Tests sollte sich die betroffene Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben.

Eine erneute Teilnahme am Präsenzunterricht ist erst nach Vorlegen eines negativen PCR-Tests wieder möglich. Über alle weiteren Maßnahmen bei positivem PCR-Test entscheidet das Gesundheitsamt.

Martin Sina / Torsten Backherms