Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

mit unserer Schulpflegschaft habe ich vereinbart noch einmal ausführlich zu den Pflicht-AGs für die
Jahrgangsstufen 5 – 7 Stellung zu nehmen.

  1. Wir haben für die Pflicht - AGs Stunden aus dem regulären Unterrichtsdeputat zur Verfügung gestellt. Diese Stunden sind herausgelöst worden, um die Schulwoche der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5- 7 zu entschleunigen, und um einen wichtigen Beitrag zur Hebung des Schulklimas, des Lebens und Lernens in der Schule herbeizuführen. An dieser Stelle heben wir uns – ganz bewusst – von anderen Schulen ab. Es soll z.B. nicht darum gehen, dass Schüler in irgendeinem Verein Fußball spielen, Musikunterricht erhalten etc., sondern sie sollen/ihr sollt dies nach Möglichkeit in einer AG der Schule tun, damit wir z.B. schlagkräftige Schulmannschaften aufstellen, Chöre oder Musikensembles neu ins Leben rufen können etc., um die Identifikation mit der Schule zu stärken. Vor allem aber sollen Ihre Kinder, sollt ihr erfahren, dass Schule nicht nur ein Raum zum Lernen, sondern auch zum gemeinsamen Sporttreiben, Musizieren etc. ist.
  2. Nun haben wir mit einer solchen Vielzahl von AGs bisher noch keine Erfahrungen sammeln können (immerhin 42!!). Wir wollen nach Möglichkeit, dass alle Schülerinnen und Schüler sich abseits von Leistungs- und Lerndruck für sich, aber auch für die Schule in einer AG betätigen. Andererseits wollen wir Ihre Kinder/Euch nicht zeitlich überfordern und genügend Freiraum für Aktivitäten lassen, die nichts mit der Schule zu tun haben. Deshalb sieht der AG-Katalog auch nur für das erste Halbjahr des Schuljahres eine Bindung vor. Die Regelung ist  auch nicht für die Zukunft festgeschrieben und kann, wenn sie sich als nicht praktikabel erweisen sollte, geändert werden. Von daher bitten wir für das laufende Halbjahr um Verständnis, dass wir von der Befreiungsregelung nur bei wirklich über Gebühr beanspruchten Schülerinnen und Schülern Gebrauch machen werden.
  3. Noch eine Anmerkung zu unseren Kooperationspartnern: Die ersten Informationen zu unseren AGs waren leider etwas missverständlich. Die Nennung unserer Kooperationspartner sollte nur Beispielcharakter haben. Dies wurde in unserer letzten Darstellung leider nicht deutlich, deshalb hoffen wir, dass die Klarstellung heute Ihnen/euch allen weiterhilft.
  4. Schülerinnen und Schüler, die Leistungssport betreiben und bereits Landes- oder Bundeskadern angehören, haben schon – wie bisher - generell ein Anrecht auf Freistellung vom Unterricht.

Abschließend wiederhole ich daher meine Bitte um etwas Geduld, uns Zeit zu geben, unsere Erfahrungen bezüglich der Praktikabilität unserer AGs zu gewinnen. Dankbar bin ich über die vielen Rückmeldungen Ihrer-/eurerseits, denn sie haben uns erst verdeutlicht, was viele Schülerinnen und Schüler neben der Schule noch leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Büttner, Schulleiter