Welche Regeln gelten beim Betreten des Gebäudes / Sicherstellung des Infektionsschutzes?

Ab sofort darf das Gebäude nur noch mit einem einfach Mund-Nase-Schutz betreten werden, da wir den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht in allen Gebäudeteilen und Situationen sicherstellen können. Dieser muss getragen werden, während man sich im Gebäude bewegt. In Büros und an Schreibtischen sowie während der Abiturklausuren muss dieser nicht getragen werden. Bei den Abiturklausuren wird gemäß der Vorschriften der Schulmail Nr. 15 vorgegangen, genauere Verfahrensregeln werden allen Abiturientinnen und Abiturienten noch zugehen.

Welche schulischen Vorgaben gibt es für die Aufgaben im "home-schooling"?

Der zeitliche Umfang für die gestellten Aufgaben orientiert sich an der Relation der Wochenstunden gemäß Stundenplan. Folgende Umfänge sind anzustreben:

Klassen 5-7: Aufgaben im Umfang von 1/2 der Unterrichtszeit (Bsp: 4 WStd. Deutsch: 4 x 45 Min. Unterrichtszeit => 90 Minuten Aufgaben / Woche)
Klassen 8-Q1: Aufgaben im Umfang von 2/3 der Unterrichtszeit (Bsp.: 3 Wstd. Englisch: 3 x 45 Min Unterrichtszeit => 90 Minuten Aufgaben / Woche)

  • Die Aufgaben kommen den Schülerinnen und Schülern montags bis 10.00 Uhr zu.
  • Feiertage müssen dabei berücksichtigt werden, diese sind frei! (Konkretion dieser Regel vom 28.04.20: Je Feiertag in einer Woche werden in jedem Fach 20% weniger Aufgaben gestellt)
  • Aufgaben müssen alleine bearbeitbar sein.
  • Zu allen Aufgaben muss eine Bearbeitungszeit zur Orientierung angegeben werden.
  • Alle Kinder müssen die Aufgaben bearbeiten können. Hierbei muss auf die individuelle Verfügbarkeit technischer Hilfsmittel geachtet werden, Rückmeldung und Kontakt ist unbedingt erforderlich!
  • Schülerinnen und Schüler sollten immer wieder dazu ermuntert werden, mit ihren Mitschülern und den Lehrern digital Kontakt aufzunehmen.
  • Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht an die Aufgaben kommen können, melden sich beim Klassenlehrer. Sie können montags zwischen 10-12 Uhr in die Schule kommen, sich bei Moodle in Raum A207 einloggen und die entsprechenden Aufgaben ausdrucken.
  • Aufgaben sind ab sofort inhaltlich auch mit neuem Stoff zu versehen. Es geht nicht darum, die Lehrpläne zu erfüllen. Es sollten sinnvolle Dinge gelehrt und gelernt werden. Wo möglich ist eine Orientierung am Lehrplan natürlich sinnvoll.
  • über Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern und den Klassenpflegschaftsvorsitzenden erhalten die Klassenlehrer ggf. Rückmeldung, ob der Umfang der gestellten Aufgaben im Rahmen der Vorgaben bleibt.
  • Sport: die Fachschaft macht pauschal Bewegungsangebote, Sportunterricht wird nicht erteilt, auch nicht als Fernunterricht.

Gute Hinweise für Schülerinnen und Schüler bietet folgendes Dokument vom Landesserver Rheinland-Pfalz:
http://schuleonline.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/schuleonline.bildung-rp.de/Selbstgesteuertes_Online_Lernen_fuer_Schueler.pdf

Dringende Empfehlung für die Klassenleitung/ Klassenpflegschaftsvorsitzende: 1x pro Woche ein Telefonat führen.

mögliche Gesprächsthemen sind:

  • - Kommen die Aufgaben bei allen an?
  • Sind die Aufgabenumfänge passen?
  • - Gibt es technische Probleme, ist evtl. eine Unterstützung erforderlich?
  • - Gibt es Schülerinnen und Schülern oder Eltern, zu denen kein Kontakt besteht?
  • Sind die Hilfsangebote der Schulsozialarbeit/Beratung bekannt, werden diese genutzt, sollte jemand initiativ angesprochen werden?

 Wie kann Video-Learning zeitlich organisiert werden?

Grundsätzlich kann Video-Learning ausschließlich in den laut Stundenplan vorgesehenen Zeitfenstern stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler keine zeitlichen Überschneidungen mit anderen Videokonferenzen haben!

 Ist Video-Unterricht der Königsweg?

Nein! In vielen Familien gibt es nicht die notwendige Infrastruktur für Video-Unterricht, insbesondere, wenn mehrere schulpflichtige Kinder in einer Familie sind und zeitgleich noch Eltern im Homeoffice arbeiten: Videokonferenzen müssen mit großem Augenmaß geplant werden, keinesfalls im Umfang des normalen Unterrichts! Es müssen insbesondere die Schülerinnen und Schüler im Blick behalten werden, die nicht über die notwendige digitale Infrastruktur verfügen.

Aber: Videokonferenzen sind hervorragend geeignet als Klassenlehrerstunden! Diese lassen sich auch problemlos für die Schülerinnen und Schüler mit einem Handy durchführen.

Gibt es einen einfachen Weg, technische Bedingungen für Videokonferenzen zu schaffen?

Ja! Am einfachsten geht es mit dem Smartphone, da dieses Mikrofon und Kamera hat. Entweder verwendet man direkt das Smartphone oder aber man installiert eine App und verwendet das Smartphone als Webcam und Mikrofon am Computer. Dann ist eine Halterung (Selfiestick) für das Smartphone sinnvoll, es muss entweder im gleichen WLAN wie der Computer angemeldet sein oder per USB-Kabel angeschlossen werden.

Eine funktionierende App für Android ist z.B. DroidCamX (empfehlenswert: die Pro-Version, kostenpflichtig), es gibt aber auch andere... Ist aber auf jeden Fall erheblich billiger als jede Webcam, die es derzeit ohnehin nicht zu kaufen gibt.

 Wie wird mit Bewertungssituationen, insbesondere Klassenarbeiten umgegangen?

Es geht zur Zeit vorrangig darum,

  • die Kinder sinnvoll zu beschäftigen,
  • zu bilden,
  • auf die Situation nach Corona vorzubereiten.

Dies bedeutet auch, dass Test- und Prüfungssituationen als Lerngelegenheiten und Diagnosewerkzeuge mit Augenmaß möglich sind. Da am Ende dieses Schuljahres außer in Abschlussklassen keine Versetzungsentscheidung getroffen wird gibt es hier auch derzeit keinen Grund, unruhig zu werden.

Zu Anzahl, Format und Bewertung von "Klassenarbeiten" gibt es noch keine offiziellen Aussagen. Durchführbare Formate können aber natürlich durchgeführt werden (Bsp: mündliche Prüfungen in Fremdsprachen in Video-Konferenzen). Ob diese letztlich in vollem Umfang gewertet werden oder eher der Übung und Orientierung über den Leistungsstand dienen kann zum jetzigen zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Martin Sina (Schulleiter)