Masken

In Schulbussen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sind weiterhin verpflichtend Masken zu tragen, in der Schule gibt es keine Maskenpflicht. (CoronaSchVO §3)

Verhalten bei Erkrankung / Symptomen / Tests

Alle schulangehörigen Personen erhalten weiterhin Schnelltests, damit bei einem konkreten Infektionsverdacht ein Selbstttest durchgeführt werden kann ((anlassbezogene Selbsttestung). Bei einem positiven Selbsttest ist man verpflichtet, einen Schnelltest in einem Testzentrum durchzuführen, fällt dieser auch positiv aus, so wird ein PCR-Test durchgeführt. (vgl. CoronaTestundQuarantäneVO §2) 

Bei Symptomen kann der weitere Verbleib in der Schule von der Durchführung eines Schnelltest unter Aufsicht abhängig gemacht werden, wenn kein negativer Test vom Tag nachgewiesen werden kann. (CoronaSchVO §6 (1).

Quarantäne / Isolation

Die Isolationspflicht endet ab dem 30.11.2022 immer nach 5 Tagen, es wird dringend empfohlen, im Anschluss bis zum 10. Tag nach Auftreten der ersten Symptome resp. dem positiven Test mindestens eine medizinische Maske, besser eine FFP2-Maske bei Kontakt mit anderen Personen zu tragen.  (vgl. CoronaTestundQuarantäneVO §8 (4)) 

Corona / SARS-CoV-2 zählt weiterhin zu den meldepflichtigen Krankheiten, die Infektionszahlen müssen erfasst werden und werden wöchentlich anonymisiert gemeldet.

Alle gesetzlichen Regelungen sind unter https://www.land.nrw/corona zu finden.

Martin Sina (Schulleiter)