Information für Eltern und Angehörige

Das Gesundheitsamt des Rhein-Erftkreis informiert, dass aktuell eine leicht erhöhte Anzahl an Masernfälle, dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder, gemeldet werden.

Seit Anfang des Jahres 2018 bis heute (23.05.2018) liegen dem Gesundheitsamt 10 bestätigte Meldungen vor. Dies sind deutliche mehr Masernmeldungen als im Vergleichszeitraum. (Gesamte Masernfälle 2017 im Rhein-Erftkreis 3 Fälle).

Überprüfen Sie den Impfschutz – jetzt!

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Kinder und Sie selbstgegen Masern geschützt sind. Eine 2- fache Impfung gegen Masern bietet den besten Schutz gegen diese Viruserkrankung.

Daher ist es wichtig, jetzt den Impfschutz Ihrer Kinder und Ihren eigenen Impfschutz von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt überprüfen zu lassen und bei Bedarf zu vervollständigen.

Masern-Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sognannten Masern-Mumps-Röteln-Impfung, durchgeführt -heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich sind 2 Impfungen erforderlich,um vollständig geschützt zu sein.

Aufgrund der ungewöhnlichen Häufigkeit von Masernfällen und der Tatsache, dass vor allem Erwachsene erkranken, rät das Gesundheitsamt bei Erwachsenen, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nur 1x geimpft sind. Eine 2. Impfung durchführen zu lassen. Erwachsene, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und gar nicht geimpft sind oder nicht genau wissen, ob und wie Sie geimpft sind, sollten jetzt 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen erhalten.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit sondern gerade für Erwachsene gefährlich.

Masern sind eine ernst zu nehmende Erkrankung, die durch Viren hervorgerufen wird. Dabei handelt es sich nicht um eine harmlose Kinderkrankheit. Masern können zu erheblichen Komplikationen und Spätfolgen führen.

Masern beginnen in der Regel mit Fieber, Husten, Schnupfen. Innerhalb einiger Tage bildet sich ein Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus.

Wenn die Beschwerden nach 8 Tagen nicht lindern, wächst die Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung oder Infektionen des Kehlkopfes und der Luftröhre. Als schlimmste Folgen einer Masernerkrankung können in seltenen Fällen eine Gehirnhaut- und Gehirnentzündung auftreten, die gegebenfalls mit dem Tod einhergehen.

Masern sind hoch ansteckend

Ungeschützte Personen können sich sehr leicht anstecken, wenn eine infizierte Person in der Nähe ist. Schon 5 Tage vor Auftreten des Hautausschlages sowie 4 Tage, nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind, sind Masern ansteckend. Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, z.B. beim Sprechen, Husten, Nießen, übertragen 

Was tun, wenn Masern auftreten?

Wenn die Erkrankung ausgebrochen ist, gibt es keine ursächliche Behandlung, sondern nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen. 

Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen nicht besucht werden, solange Ansteckungsgefahr besteht. Jede Person, die einen auch nurkurzen Kontakt zu einem oder einer Masernerkrankten hatte, gilt als „Kontaktperson“. In einer Schule oder Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die diese Einrichtung besuchen oder dort arbeiten. 

Bei einem Kontakt muss der Impfschutz kontrolliert werden! 

Ist dieser unvollständig, kann durch eine Impfung in den ersten 3 Tagen nach dem Kontakt, der Ausbruch der Krankheit verhindert werden. Kontaktpersonen, die weder Impfschutz noch diese „Nachimpfung“ haben, müssen der Schule und der Kindertageseinrichtung für 14 Tage fernbleiben. Nach Infektionsschutzgesetz besteht für Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht bei Verdacht sowie Nachweis einer Masernerkrankung und bei Tod durch eine Masernerkrankung. Eine Mitteilungspflicht besteht für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte gegenüber der Schule oder der Kindertageseinrichtung. Die Schul- und Kindertagesstätten haben eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. 

Weitere Informationen zum Thema Impfung und zu Masern bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an. Auf den genannten Homepages der BZgA werden auch mehrsprachige Merkblätter angeboten: 

https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/

https://wwww.impfen-info.de/